Finanzielle Aufwendungen für eine Konsultation / Behandlung
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.
Meine therapeutischen Leistungen werden in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 abgerechnet. Dieses wird von der Rechtssprechung und auch von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen als übliche Vergütung angesehen. Das GebüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient.
In der Regel werden die Behandlungskosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, den bisherigen Versicherungsschutz durch eine Zusatzvereinbarung zu erweitern. Für weitere Informationen diesbezüglich verweise ich an Ihre Krankenkasse.
Verschenken Sie Gesundheit!
Als schöne, nicht alltägliche Geschenkidee haben sich Gutscheine bewährt. Den Wert Ihres Geschenkes und den Umfang meiner Leistungen (Konsultation / Behandlung) können Sie nach Ihren Wünschen gestalten. Ich stehe Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.
Die Mistel (Viscum album) - Heilige Zauberpflanze der Druiden
Die Mistel ist eine wundersame Pflanze, die erst in den Wintermonaten, als grünes kugelartiges Gebilde sichtbar wird. Sie saugt den Bäumen Wasser und Nährstoffe aus, was sie zu einem Halbschmarotzer macht. Ihre ungewöhnliche Lebensweise gab unseren Vorfahren Rätsel auf. Die Mistel wurde deshalb zur mächtigen Zauberpflanze.
Im Haus aufgehängt, sollte sie Schutz vor Hexen, bösen Geistern und Feuer geben. Medizin aus dieser Pflanze sollte Krankheiten heilen.
Bereits im keltischen Glauben spielte die Mistel eine große Rolle. Überliefert ist, dass die Druiden (keltische Priester und Gelehrte) Misteln als heiliges Kraut rituell verehrten und sie abhängig vom Stand des Mondes zeremoniell mit einer goldenen Sichel von den Bäumen schnitten. Dann gaben sie die Pflanze in einen Trank, der Vergiftungen heilen und zu mehr Fruchtbarkeit verhelfen sollte.
So ähnlich wird dieser Sachverhalt auch in den Comic "Asterix und Obelix" dargestellt.
Zur Zeit der Wintersonnenwende und als Weihnachtsschmuck wird sie heute auch gerne an die Haustüren gehängt, um das Haus vor Schaden zu bewahren. Wer sich unter Misteln küsst, soll ein glückliches Liebespaar werden.
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts gilt die Mistel als ein alternatives Heilmittel gegen Krebs. Rudolph Steiner, Begründer der Anthroposophie (eine alternative Heilmethode), führte das Kraut in der biologischen Tumortherapie ein. Sein Ansatz: Die Mistel entziehe ihrem Wirt (normalerweise ein Baum) Wasser und Nährstoffe und hungere diesen damit langfristig aus. Auch Krebs ließe sich auf diese Weise bekämpfen. Wissenschaftliche Erkenntnisse gibt es zu dieser These bisher aber keine.
Zur Begleitung einer schulmedizinischen Krebstherapie und auch zu deren Nachbehandlung werden Mistelpräparate in spezieller anthroposophisch-homöopathischer Aufbereitung meist als Injektionen eingesetzt.
Die Mistel hat zusätzlich eine regulierende Wirkung auf den Blutdruck, was in der Pflanzenheilkunde und in der Homöopathie ausgenutzt wird.