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Finanzielle Aufwendungen für eine Konsultation / Behandlung 

Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.
Meine therapeutischen Leistungen werden in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 abgerechnet. Dieses wird von der Rechtssprechung und auch von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen als übliche Vergütung angesehen. Das GebüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient.
In der Regel werden die Behandlungskosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, den bisherigen Versicherungsschutz durch eine Zusatzvereinbarung zu erweitern. Für weitere Informationen diesbezüglich verweise ich an Ihre Krankenkasse.

 

Verschenken Sie Gesundheit! 

Als schöne, nicht alltägliche Geschenkidee haben sich Gutscheine bewährt. Den Wert Ihres Geschenkes und den Umfang meiner Leistungen (Konsultation / Behandlung) können Sie nach Ihren Wünschen gestalten. Ich stehe Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.


 

Johanniskraut (Hypericum perforatum) - Die Kraft der Sonne

 

Das Johanniskraut gibt sich wie keine andere Pflanze der Sonne hin und gehört zu den magischen Pflanzenwesen der Sommersonnenwende. Wenn sie zu Johanni (24. Juni), drei Tage nach der Sonnenwende, in schönster Blüte steht und die volle Kraft  der Sommersonne in sich trägt, soll Johanniskraut am heilkräftigsten sein. Jetzt hat das Licht seinen Höhepunkt erreicht. Zu Ehren dieses Tages feierten die Menschen seit Urzeiten große Feste. Dieser Tradition folgend kann man bis heute die Sonnenwendfeuer in der Sonnenwendnacht leuchten sehen.

 

Bereits in der Antike wurde es als Heilpflanze hoch geschätzt, wie bei Plinius und Dioskurides nachzulesen ist. Vor allem als Wundheilmittel fand es breite Anwendung, woher auch sein heutiger synonymer Name "Wundkraut" stammen dürfte.

Bei den Sonnenwendritualen der Kelten und Germanen kam dem Johanniskraut die Rolle der Lichtbringerin zu. Die germanischen Völker sahen in dem roten, öligen Sekret der Pflanze das Blut des Sonnengottes Baldur.

 

In alten Zeiten pflückten heiratswillige Mädchen in der Johannisnacht blühendes Johanniskraut und streuten es in ein Behälter mit Wasser. Welkte es, so war mit einem Freier nicht so bald zu rechnen. Blühte es aber weiter, stand im Lauf des Jahres die Erfüllung der Liebe bevor.

 

Das markanteste Merkmal dieser Heilpflanze sind ihre wie perforiert aussehenden Blätter. Wenn das Blatt gegen das Licht gehalten wird, erkennt man die Öldrüsen als helle Punkte. Beim Zerreiben der Blüten färben sich die Finger rot. 

 

Zur Gewinnung der heilkräftigen Wirkstoffe nutzt man die ganze Pflanze mit Ausnahme der Wurzeln. Die wichtigsten Bestandteile für die medizinische Wirkung sind das Hypericin und das Hyperforin.

Das Johanniskraut ist die einzige einheimische Pflanze, deren stimmungsaufhellende Wirkung schon in vielen Studien nachgewiesen werden konnte. Deshalb werden Johanniskrautzubereitungen bei innerer Unruhe sowie bei depressiven Verstimmungen angewendet.

 

Johanniskrautöl ist ein hervorragendes Wundheilmittel, was dem roten Farbstoff Hypericin zugeschrieben wird. Dieser sorgt auch dafür, dass das Öl purpurrot gefärbt ist. Dank seiner entzündungshemmenden Eigenschaften hilft das Öl bei kleinen Wunden, bei Verstauchungen, Prellungen und leichten Verbrennungen. Außerdem kann es bei verspannter Muskulatur, bei Gürtelrose oder rheumatischen Beschwerden Linderung verschaffen und als Ölkompresse empfindliche Haut oder Narbengewebe pflegen.

 

Sie sollten Johanniskraut nicht mit anderen Antidepressiva kombinieren. Auch Schwangere, Stillende und Kinder sollten keine Johanniskraut-Präparate einnehmen. Johanniskraut kann die Haut lichtempfindlicher machen, deshalb nicht anwenden bei bekannter Lichtüberempfindlichkeit, bei heller Haut und bei Sonnenbädern einschließlich Besuche in Solarien.

 

 

Rezept: Johanniskrautöl nach Pfarrer Kneipp

25 g frische zerriebene Blüten in 0,5 l Olivenöl tauchen, gut mischen und ca. 6 Wochen in die Sonne stellen. Das Öl abgießen und gut verschließen. Es ist dann bis zu 2 Jahre haltbar.

 

 

 

 

 




                                                                       


                                                                                                                                              

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